Österreich
 

 

Aus für die Finanzlandesdirektion in Vorarlberg?
Ein Beitrag von Präsident i.R. Ehrenmitglied
Dr. Walter Krenn

Auf den 27. November 2002 lud der dz. Präsident Mag. Klaus Hofbauer die Pensionisten der Finanzlandesdirektion zu einer Soiree, um von der Behörde, der sie Jahrzehnte lang gedient hatten, in der bisherigen Form Abschied zu nehmen.
Die Verwaltungsreform, bei mehreren bisherigen Regierungen im Gespräch, brach allerdings erst in den letzten 2 Jahren und nur über die Finanz- und Zollverwaltung in diesem selbstzerstörerischen Ausmaß herein. Dabei gilt geschichtlich erwiesen und belegt, daß Steuern und Zölle über 5000 Jahre das finanzielle Rückgrat jedes Staatswesens waren. Sogar ein Religionsgründer hat mit den Worten „ gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört“ (Mk.12, 13 – 17) die moralische Rechtfertigung für die Steuereinhebung gegeben.

Die Formen der Einhebung haben sich mehrfach gewandelt. Aber seit 1390, mit dem Verkauf der Herrschaft Montfort-Feldkirch durch Graf Rudolf V. an den Habsburgerherzog Leopold, begann sich die Struktur der Finanzverwaltung in Vorarlberg in der bis Ende 2002 geltenden Form herauszubilden. Ein geschichtlicher Rückblick soll die bisher unbestritten zweckmäßige in sechs Jahrhunderten gewachsene Organisationsform näher beleuchten.

1390 wurde als oberster Leiter der landesfürstlichen Finanzerwaltung ein Hubmeister bestellt. Das Hubamt in Feldkirch war neben den Vogteiämtern, den obersten politischen Behörden, als landesfürstliche Finanzbehörde von großer Wichtigkeit. Der Hubmeister hatte die Steuereingänge zu überwachen und an die Finanzkammer in Innsbruck weiter zu leiten. In der Folgezeit gewann er gewisse Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten der anderen später erworbenen Herrschaften hinzu, so daß das Hubamt als eine Art Zwischenstelle zwischen den Vogteien im Lande und der Kammer in Innsbruck als Oberbehörde auftritt.

Am 10.5.1728 wurde Joseph Franz Carl Pischl von Luttach zum ersten Rentmeister ernannt. In den ihm beigegebenen Instruktionen hatte er insgesamt 54 fiskalisch wichtige Punkte zu beachten.

Unter Maria Theresia wurde auch beim Finanzwesen versucht, den Einfluß der zentralen Staatsgewalt auf das Steuerwesen zu erhöhen. Es kam zur Einführung der allgemeinen Steuerpflicht. Bei der Neuregelung der Ämterorganisation im Jahre 1750 wurden zwei Rentmeister mit der staatlichen Finanzverwaltung beauftragt, es kam zur Teilung des Bereiches mit dem Oberamt in Bregenz.

Im Frieden von Preßburg am 27. Dezember 1805 mußte Österreich Vorarlberg an Bayern abtreten. Die geltenden Bestimmungen über das Steuerwesen wurden nach 417 Jahren abgeschafft und das bayrische Steuerprovisorium 1808 eingeführt. Nachdem Tirol und Vorarlberg 1815 wieder zu Österreich kamen, blieb dieses Steuerprovisorium weiter in Geltung. Erst am 11. Mai 1830 wurde die für die einzelnen Gefällenzweige bestandenen Verwaltungen aufgelöst und in die „ k.k. Vereinte Kameral-Gefällen-Verwaltung“ umgewandelt. Der Wirkungsbereich dieser Verwaltung umfaßte insbesondere das Zollwesen, indirekte Steuern sowie die Forstwirtschaft. Der Sitz der Finanzlandesbehörde für Tirol und Vorarlberg war in Innsbruck. In Feldkirch, Neustadt 8, wurde die Kameral-Bezirksverwaltung für Vorarlberg als Gefällsbehörde 1. Instanz errichtet.

1850 wurde zufolge kaiserlicher Entschließung vom 9. Jänner die bisherige „ k.k. Vereinte Kameral-Gefällenverwaltung“ in Finanzlandesdirektionen umgewandelt. Der Sitz für Tirol und Vorarlberg war in Innsbruck. Der jeweilige Statthalter stand als Präsident an der Spitze einer Finanzlandesdirektion, die eigentliche Geschäftsführung oblag seinem Stellvertreter, dem Finanzlandesdirektor.

1855 erfolgte die Umbenennung der Bezirksverwaltung in Finanzbezirksdirektion für Vorarlberg und Liechtenstein. Der Amtsschild ist heute noch vorhanden und Bestandteil der Finanz- und zollgeschichtlichen Sammlung. In Liechtenstein eingeführt wurde unter Wahrung der Rechte des Fürsten das österreichische System der Zölle, Staatsmonopole, Verzehrsteuern und der Stämpel auf Kalender, Zeitungen und Spielkarten. Die Gemeinsamkeit bestand bis 2.September 1919.

In den Jahren 1911-1913 wurde das heutige Gebäude von Ernst Dietrich im Jugendstil errichtet und am 1. Jänner 1913 an die k.k. Finanzbezirksdirektion für Vorarlberg und Liechtenstein übergeben.

Nach dem Ende der Monarchie erfolgte durch Gesetz vom 19.Dezember 1919 eine Neuregelung der Finanzverwaltung. Die Leitung der Finanzlandesdirektion ging nun auf den bisherigen Finanzlandesdirektor über, der den Titel Präsident der Finanzlandesdirektion zu führen hatte. Mit 1.Oktober 1923 erfolgte die Umbenennung in Bundesfinanzamt für Vorarlberg mit dem Wirkungskreis einer Finanzlandesdirektion.

Im Bundesgesetz vom 27. Dezember 1935 wurde einem alten Begehren der Vorarlberger nach einer eigenen Finanzlandsdirektion mit Sitz in Feldkirch entsprochen. Während der NS Ära war die Finanzlandesdirektion von 1938 – 1945 aufgehoben und dem Oberfinanzpräsidenten in Innsbruck unterstellt.
Am 10.September 1945 wieder errichtet, war der jeweilige Präsident von Tirol mit der Leitung der Fianzlandesdirektion in Vorarlberg in Personalunion betraut.
1982 wurde wieder ein eigener Präsident bestellt.

Diese in Jahrhunderten gewachsene bewährte Struktur wird nun in nur einigen Jahren zerschlagen. Eine gediegene Verwaltungskultur, die die Finanzbehörden immer ausgezeichnet hat, ist leider neoliberalem unpersönlichem Machertum geopfert worden. Teure Gutachten ( man spricht von über 1oo Millionen ) von auf rein kapitalistischen Grundsätzen arbeitenden Beratungsfirmen dienen als Rechtfertigung dieses Kahlschlags. Die Art und Weise wie dies erfolgt erinnert stark an autoritäre Zeiten. Obwohl in der EU laufend von Regionalisierung zur Erhaltung von Eigenarten gesprochen wird, ist diese Änderung ein reiner Akt der Zentralisierung. Eine Finanzdirektion Österreich und sechs oder acht Außenstellen? Die Verlagerung der Personalagenden zu den 1. Instanzen überfordert diese, führt zu ungleichen Behandlungen und Vorgangsweisen. Die Einrichtung unabhängiger Rechtsmittelsenate rechtfertigt die Auflassung der Rechtsmittelabteilungen, aber doch nicht der ganzen Behörde. Der Staat vernachlässigt gegenüber den Bediensteten seine Obsorgepflicht und tritt als Arbeitgeber nahtlos in die Reihe der wirtschaftlich verunsichernden Kantonisten ein. Lebens- und Karriereplanung wird im Finanzdienst unmöglich.
Damit wird nach 5000 Jahren staatstragender Tätigkeit für das öffentliche Wohl
die Finanzverwaltung zu einem seelenlosen Inkassobüro.
Die vier letzten Präsidenten der FLDV
Dr. Hubert Burtscher
Dr. Walter Krenn
Dr. Kurt Nussbaumer (für Tirol und Vorarlberg)
Mag. Klaus Hofbauer



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20.05.2012

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