Aus
für die Finanzlandesdirektion in Vorarlberg?
Ein
Beitrag von Präsident i.R. Ehrenmitglied
Dr. Walter Krenn
Auf den 27. November 2002 lud der dz. Präsident Mag. Klaus Hofbauer die Pensionisten
der Finanzlandesdirektion zu einer Soiree, um von der Behörde, der sie Jahrzehnte lang
gedient hatten, in der bisherigen Form Abschied zu nehmen.
Die Verwaltungsreform, bei mehreren bisherigen Regierungen im Gespräch, brach allerdings
erst in den letzten 2 Jahren und nur über die Finanz- und Zollverwaltung in diesem selbstzerstörerischen
Ausmaß herein. Dabei gilt geschichtlich erwiesen und belegt, daß Steuern und
Zölle über 5000 Jahre das finanzielle Rückgrat jedes Staatswesens waren. Sogar
ein Religionsgründer hat mit den Worten „ gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört“
(Mk.12, 13 – 17) die moralische Rechtfertigung für die Steuereinhebung gegeben.
Die Formen der Einhebung haben sich mehrfach gewandelt. Aber seit 1390, mit dem Verkauf
der Herrschaft Montfort-Feldkirch durch Graf Rudolf V. an den Habsburgerherzog Leopold, begann
sich die Struktur der Finanzverwaltung in Vorarlberg in der bis Ende 2002 geltenden Form
herauszubilden. Ein geschichtlicher Rückblick soll die bisher unbestritten zweckmäßige
in sechs Jahrhunderten gewachsene Organisationsform näher beleuchten.
1390 wurde als oberster Leiter der landesfürstlichen Finanzerwaltung ein Hubmeister
bestellt. Das Hubamt in Feldkirch war neben den Vogteiämtern, den obersten politischen
Behörden, als landesfürstliche Finanzbehörde von großer Wichtigkeit.
Der Hubmeister hatte die Steuereingänge zu überwachen und an die Finanzkammer in
Innsbruck weiter zu leiten. In der Folgezeit gewann er gewisse Befugnisse in finanziellen
Angelegenheiten der anderen später erworbenen Herrschaften hinzu, so daß das Hubamt
als eine Art Zwischenstelle zwischen den Vogteien im Lande und der Kammer in Innsbruck als
Oberbehörde auftritt.
Am 10.5.1728 wurde Joseph Franz Carl Pischl von Luttach zum ersten Rentmeister ernannt.
In den ihm beigegebenen Instruktionen hatte er insgesamt 54 fiskalisch wichtige Punkte zu
beachten.
Unter Maria Theresia wurde auch beim Finanzwesen versucht, den Einfluß der zentralen
Staatsgewalt auf das Steuerwesen zu erhöhen. Es kam zur Einführung der allgemeinen
Steuerpflicht. Bei der Neuregelung der Ämterorganisation im Jahre 1750 wurden zwei Rentmeister
mit der staatlichen Finanzverwaltung beauftragt, es kam zur Teilung des Bereiches mit dem
Oberamt in Bregenz.
Im Frieden von Preßburg am 27. Dezember 1805 mußte Österreich Vorarlberg
an Bayern abtreten. Die geltenden Bestimmungen über das Steuerwesen wurden nach 417
Jahren abgeschafft und das bayrische Steuerprovisorium 1808 eingeführt. Nachdem Tirol
und Vorarlberg 1815 wieder zu Österreich kamen, blieb dieses Steuerprovisorium weiter
in Geltung. Erst am 11. Mai 1830 wurde die für die einzelnen Gefällenzweige bestandenen
Verwaltungen aufgelöst und in die „ k.k. Vereinte Kameral-Gefällen-Verwaltung“
umgewandelt. Der Wirkungsbereich dieser Verwaltung umfaßte insbesondere das Zollwesen,
indirekte Steuern sowie die Forstwirtschaft. Der Sitz der Finanzlandesbehörde für
Tirol und Vorarlberg war in Innsbruck. In Feldkirch, Neustadt 8, wurde die Kameral-Bezirksverwaltung
für Vorarlberg als Gefällsbehörde 1. Instanz errichtet.
1850 wurde zufolge kaiserlicher Entschließung vom 9. Jänner die bisherige „ k.k.
Vereinte Kameral-Gefällenverwaltung“ in Finanzlandesdirektionen umgewandelt. Der Sitz
für Tirol und Vorarlberg war in Innsbruck. Der jeweilige Statthalter stand als Präsident
an der Spitze einer Finanzlandesdirektion, die eigentliche Geschäftsführung oblag
seinem Stellvertreter, dem Finanzlandesdirektor.
1855 erfolgte die Umbenennung der Bezirksverwaltung in Finanzbezirksdirektion für Vorarlberg
und Liechtenstein. Der Amtsschild ist heute noch vorhanden und Bestandteil der Finanz- und
zollgeschichtlichen Sammlung. In Liechtenstein eingeführt wurde unter Wahrung der Rechte
des Fürsten das österreichische System der Zölle, Staatsmonopole, Verzehrsteuern
und der Stämpel auf Kalender, Zeitungen und Spielkarten. Die Gemeinsamkeit bestand bis
2.September 1919.
In den Jahren 1911-1913 wurde das heutige Gebäude von Ernst Dietrich im Jugendstil
errichtet und am 1. Jänner 1913 an die k.k. Finanzbezirksdirektion für Vorarlberg
und Liechtenstein übergeben.
Nach dem Ende der Monarchie erfolgte durch Gesetz vom 19.Dezember 1919 eine Neuregelung
der Finanzverwaltung. Die Leitung der Finanzlandesdirektion ging nun auf den bisherigen Finanzlandesdirektor
über, der den Titel Präsident der Finanzlandesdirektion zu führen hatte. Mit
1.Oktober 1923 erfolgte die Umbenennung in Bundesfinanzamt für Vorarlberg mit dem Wirkungskreis
einer Finanzlandesdirektion.
Im Bundesgesetz vom 27. Dezember 1935 wurde einem alten Begehren der Vorarlberger nach einer
eigenen Finanzlandsdirektion mit Sitz in Feldkirch entsprochen. Während der NS Ära
war die Finanzlandesdirektion von 1938 – 1945 aufgehoben und dem Oberfinanzpräsidenten
in Innsbruck unterstellt.
Am 10.September 1945 wieder errichtet, war der jeweilige Präsident von Tirol mit der
Leitung der Fianzlandesdirektion in Vorarlberg in Personalunion betraut.
1982 wurde wieder ein eigener Präsident bestellt.
Diese in Jahrhunderten gewachsene bewährte Struktur wird nun in nur einigen Jahren
zerschlagen. Eine gediegene Verwaltungskultur, die die Finanzbehörden immer ausgezeichnet
hat, ist leider neoliberalem unpersönlichem Machertum geopfert worden. Teure Gutachten
( man spricht von über 1oo Millionen ) von auf rein kapitalistischen Grundsätzen
arbeitenden Beratungsfirmen dienen als Rechtfertigung dieses Kahlschlags. Die Art und Weise
wie dies erfolgt erinnert stark an autoritäre Zeiten. Obwohl in der EU laufend von Regionalisierung
zur Erhaltung von Eigenarten gesprochen wird, ist diese Änderung ein reiner Akt der
Zentralisierung. Eine Finanzdirektion Österreich und sechs oder acht Außenstellen?
Die Verlagerung der Personalagenden zu den 1. Instanzen überfordert diese, führt
zu ungleichen Behandlungen und Vorgangsweisen. Die Einrichtung unabhängiger Rechtsmittelsenate
rechtfertigt die Auflassung der Rechtsmittelabteilungen, aber doch nicht der ganzen Behörde.
Der Staat vernachlässigt gegenüber den Bediensteten seine Obsorgepflicht und tritt
als Arbeitgeber nahtlos in die Reihe der wirtschaftlich verunsichernden Kantonisten ein.
Lebens- und Karriereplanung wird im Finanzdienst unmöglich.
Damit wird nach 5000 Jahren staatstragender Tätigkeit für das öffentliche
Wohl
die Finanzverwaltung zu einem seelenlosen Inkassobüro.
Die vier letzten Präsidenten der FLDV
Dr. Hubert Burtscher
Dr. Walter Krenn
Dr. Kurt Nussbaumer (für Tirol und Vorarlberg)
Mag. Klaus Hofbauer