Österreich
 

 

Berufliche Laufbahn:
Sein oder Nichtsein, das ist die Frage!
Präsident i.R. Ehrenmitglied
Dr. Walter Krenn

Die Zusammenführung von Zoll- und Finanz Führungseliten durch Änderung unserer Vereinsstatuten und die Erweiterung des Mitgliederkreises ist nach wie vor das Thema, das auch das Zusammentreffen in Wels beherrschen wird. Von den Initiatoren wurde in Jennersdorf ein Konzept versprochen, das die Ziele, Vor- und Nachteile einer Änderung auflisten sollte. Die Mitglieder sollten sich vorstellen können, was mit dieser gravierenden Änderung des Vereinsgefüges eigentlich bezweckt werden sollte. Bis heute wurde von den Betreibern kein schriftlicher Vorschlag unterbreitet, so dass eine Grundlage für eine demokratische Entscheidung fehlt.

Die Idee des Zusammenschlusses der Schielleitener Seminaristen geht auf Sekt. Chef Dr. Otto Gratschmayer zurück, wurde von mir aufgegriffen und umgesetzt. Der Zweck war die beruflichen, privaten und gesellschaftlichen Kontakte zwischen den Teilnehmern auch nach dem Seminar im Rahmen der österreichischen Zollverwaltung aufrecht zu erhalten und damit auch einen laufenden Erfahrungs- und Gedankenaustausch zu betreiben. Auf dieser Basis wurden die 16 Treffen von 1981 bis 1996 abgehalten. Es waren schöne gemeinsame Erlebnisse und auch für die berufliche Tätigkeit sehr fruchtbar. Die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen vor Ort und deren persönlicher Einsatz trugen wesentlich zum Gelingen der Veranstaltungen bei.

Die Zeit ging natürlich nicht spurlos vorüber und so traten aus den ersten Seminaren immer mehr Teilnehmer altersbedingt in den Ruhestand. Die Zahl der Aktiven wurde geringer und den Pensionisten fehlte für eine aktive Leitungsfunktion die Infrastruktur So war es zu begrüßen, dass 1997 in Ischl die Vereinsgründung erfolgte, wobei dies seitens des Bundesministeriums nicht ohne Hintergedanken gefördert wurde.

Wurden früher die Verbindungen zur Wirtschaft sehr restriktiv gehandhabt, wegen unerlaubter Einflussnahme oder Begünstigung, wurde dies nach der Vereinsgründung lockerer, die Zusammenarbeit mit der Präsentation der Zollverwaltung in der Öffentlichkeit und den Änderungen durch den EU-Beitritt intensiviert. Dazu versuchte die Verwaltung dem Verein verschiedene Aufgabe zu übertragen, die allerdings im statutenmäßigen Zweck des Vereins nicht unterzubringen waren.

Ich sehe auf Grund der zahlreichen Änderungen in der Verwaltung und auch im internen Aufgabenbereich folgende Möglichkeiten für das Weiterbestehen des Vereins:

  • Wir bleiben der Verein unter Beibehaltung des im § 2 der Statuten festgelegten Vereinszweckes (siehe Absatz 2).
  • Wir öffnen uns der EU Zollverwaltung, wobei die Interessensgruppe beruflich die gleiche bleibt.
  • Wir öffnen uns der Finanz, wie von den Initiatoren und einigen Nichtzöllnern gewünscht. Allerdings müssen hier die Absichten und Zielsetzungen, die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile auf den Tisch gelegt werden. Auch der Entwurf zu den geänderten Statuten muß zur Diskussion durch die Mitglieder rechtzeitig vorgelegt werden. Die Absichten der Verwaltung sind hier nicht im Detail bekannt.

Für die Punkte 1 und 2 müssen die Statuten bezüglich Vereinszweck nur geringfügig geändert und auf die EU Zollverwaltung erweitert werden.
Für den Fall, dass sich die Mitglieder auf die Variante 3 festlegen, sind für den Erhalt der ursprünglichen Idee im Vorstand für den Zoll Paritäten bei der Besetzung der Funktionen festzulegen.

Nachdem die Zollwache nun endgültig zum Innenministerium kommt, muß darauf nicht mehr Rücksicht genommen werden. Die Zolljuristen sind ja dem Dienstschema nach Finanzakademiker, so dass sich hier keine Unterschiede ergeben. Entscheidend ist das Gros der Zollbeamten. Sie müssen in einer geheimen Umfrage Stellung nehmen können, ob und wohin der Verein unter größtmöglichster Beibehaltung der ursprünglichen Ziele sich weiterentwickeln soll.

Der Verein ist eine juristische Person und rechtlich selbständig. Er ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Wir unterliegen daher auch keiner Weisungsbefugnis oder Empfehlungen der Behörde. Das sollte auch bei der zu treffenden Entscheidung berücksichtigt werden. Der Einsatz von Experten unseres Vereines kann im Rahmen der Agentur für Europäische Integration und wirtschaftliche Entwicklung sinnvoller Weise erfolgen, wie durch unseren Präsidenten bereits erfolgt.


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20.05.2012

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