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KIAB
– wer, was, wohin?
Bernd
SCHLÖGL TL KIAB Steiermark
Als Zöllner
an der Grenze bekommt man irgendwann den Schmugglerblick. Ja, man vermutet
bald fast hinter jeder Person einen potentiellen Übertreter des Zollrechts.
Seit dem Beitritt Österreichs zur EU habe ich die Zollstelle am Flughafen
GRAZ geleitet und mir ging es letztlich auch so. Viel - manchmal zu viel -
gibt es zu überwachen, zu verhindern und aufzudecken, die Normenhersteller
auf internationaler und nationaler Ebene sind bekanntlich erfinderisch. Oft
halten aber leider die Normen in der Praxis dem gewollten Ziel nicht stand
– es bestehen klassische Ziel-Mittel-Konflikte.
Irgendwann tauchte dann in den Besprechungen der Begriff SchwABG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
auf und dass dessen Vollziehung eine neue Aufgabe des Zolls sein werde. Letztlich
machte die Politik daraus eine Novelle zum AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz).
Die Verwaltung stand plötzlich unter Zeitdruck, eine neue „Truppe“ mit Namen
KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) war zu bilden. Man
entschied sich zu einem Personalmix aus ehemaligen Angehörigen der Arbeitsinspektorate
– diese hatten das AuslBG hinsichtlich der Kontrolltätigkeit bis zum 30.06.2002
zu vollziehen, zivilen Zollbeamten und Finanzbeamten. Jedenfalls war der Reiz
einer neuen und zweifellos zukunftsweisenden Tätigkeit groß genug,
um mich um die Funktion des Teamleiters für die Steiermark zu bewerben,
was ich nunmehr seit dem 01.07.2002 auch bin.
Wenn ich einleitend den so genannten Zollstrolch erwähnt habe, so darf ich
nunmehr feststellen, dass mir die Dimension der Begriffe Schwarzarbeit und Sozialbetrug
nicht annähernd vorstellbar gewesen sind. Das erhöht zusätzlich
den Ansporn, mit den vorhandenen Mitteln - das sind im Wesentlichen die Mitarbeiter
der KIAB-Teams und die gesetzlichen Rahmenbedingungen – bestmöglich und
effektiv zu arbeiten. Die große Herausforderung in der Startphase war die
Bildung eines funktionsfähigen Teams mit dem nötigen Know-how.
Es geht im Wesentlichen um die Bekämpfung des sogenannten Sozialbetrugs.
Das sind die Absenkung der Lohnnebenkosten auf Null, die Ausbeutung Schwacher,
steuerlich nicht erfasste Geldflüsse, Druck auf den Arbeitsmarkt und die
legal arbeitende Wirtschaft. Dass dieses programmatische Ziel mit den Strafdrohungen
des AuslBG allein nicht erreicht werden kann, liegt auf der Hand. Parallelmaßnahmen
im Steuer- und Sozialversicherungsbereich sind dabei ein wesentliches Mittel
(aber nicht das einzige).
KIAB nimmt dabei eine wichtige Schlüsselposition ein. Die Organe ermitteln
Sachverhalte, um diese als relevante Informationen den verschiedenen Bedarfs-
und Entscheidungsträgern zu übermitteln. Dieser Prozess ist keine Einbahn,
KIAB ist umgekehrt Anlaufstelle für Mitteilungen und Informationen einer
Reihe von Organisationen. Für den Erfolg von KIAB ist folglich ausschlaggebend,
inwieweit es den Teams gelingt, ein Netzwerk an Informationskanälen – teils
auf formeller, institutionalisierter Basis, teils auch informell – aufzubauen
und ständig zu betreiben. Manchmal ist es notwendig, potentiellen Quellen
und Kooperatoren den Ablauf der Prozesse des Sozialbetrugs und dessen Unrechtsgehalt
darzustellen – also auch Überzeugungsarbeit zu leisten. Hierbei hilft oft
der Hinweis, dass wir aktiv die Fälle gewerblicher und organisierter Schwarzarbeit
suchen und nicht den privaten Häuselbauer als Ziel unserer Recherchen haben.
Wohin fährt der Zug also? KIAB ist ein Musterfall der Verschränkung
Zoll und Steuer auf strategischer und operativer Ebene, wie ich meine, ein sehr
positiver. Das „A“ in KIAB hat mittlerweile seine Bedeutung von „Ausländer“
nach „Arbeitnehmer“ gewechselt. Mit der Novelle zum EStG (Einkommensteuergesetz)
sind die KIAB-Organe auch für die inländischen Schwarzarbeiter und Übertreter
der Gewerbeordnung zuständig. Dazu eine klare Aussage: In diesem Bereich
wird die Politik noch einmal gefordert sein, bessere Grundlagen insbesonders
die Befugnisse der Organe betreffend zu schaffen. Auch das AuslBG ist noch nicht
reif für die Erweiterung der EU. Eine große Herausforderung ist weiters
das Spannungsfeld zwischen der Liberalisierung der Gewerbeordnung einerseits
und andererseits den Maßnahmen bei Feststellungen artfremder, unbefugter
Ausübung erstens und der Abgrenzung zu unselbständiger Arbeit zweitens.
Dass der Aufgabenstellung als solche ein hoher Stellenwert beigemessen wird,
erkennt man daran, dass nunmehr eine Aufstockung(!) mit Personal vorgesehen ist.
Politisch klar geordnete Verhältnisse in den Kompetenzen sind ein weiterer
Motor für die Organe, ihre für das Sozialsystem wichtige und herausfordernde
Arbeit bestmöglich zu leisten.
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