Österreich
 

KIAB – wer, was, wohin?
Bernd SCHLÖGL TL KIAB Steiermark

Als Zöllner an der Grenze bekommt man irgendwann den Schmugglerblick. Ja, man vermutet bald fast hinter jeder Person einen potentiellen Übertreter des Zollrechts. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU habe ich die Zollstelle am Flughafen GRAZ geleitet und mir ging es letztlich auch so. Viel - manchmal zu viel - gibt es zu überwachen, zu verhindern und aufzudecken, die Normenhersteller auf internationaler und nationaler Ebene sind bekanntlich erfinderisch. Oft halten aber leider die Normen in der Praxis dem gewollten Ziel nicht stand – es bestehen klassische Ziel-Mittel-Konflikte.
Irgendwann tauchte dann in den Besprechungen der Begriff SchwABG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) auf und dass dessen Vollziehung eine neue Aufgabe des Zolls sein werde. Letztlich machte die Politik daraus eine Novelle zum AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz). Die Verwaltung stand plötzlich unter Zeitdruck, eine neue „Truppe“ mit Namen KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) war zu bilden. Man entschied sich zu einem Personalmix aus ehemaligen Angehörigen der Arbeitsinspektorate – diese hatten das AuslBG hinsichtlich der Kontrolltätigkeit bis zum 30.06.2002 zu vollziehen, zivilen Zollbeamten und Finanzbeamten. Jedenfalls war der Reiz einer neuen und zweifellos zukunftsweisenden Tätigkeit groß genug, um mich um die Funktion des Teamleiters für die Steiermark zu bewerben, was ich nunmehr seit dem 01.07.2002 auch bin.
Wenn ich einleitend den so genannten Zollstrolch erwähnt habe, so darf ich nunmehr feststellen, dass mir die Dimension der Begriffe Schwarzarbeit und Sozialbetrug nicht annähernd vorstellbar gewesen sind. Das erhöht zusätzlich den Ansporn, mit den vorhandenen Mitteln - das sind im Wesentlichen die Mitarbeiter der KIAB-Teams und die gesetzlichen Rahmenbedingungen – bestmöglich und effektiv zu arbeiten. Die große Herausforderung in der Startphase war die Bildung eines funktionsfähigen Teams mit dem nötigen Know-how.
Es geht im Wesentlichen um die Bekämpfung des sogenannten Sozialbetrugs. Das sind die Absenkung der Lohnnebenkosten auf Null, die Ausbeutung Schwacher, steuerlich nicht erfasste Geldflüsse, Druck auf den Arbeitsmarkt und die legal arbeitende Wirtschaft. Dass dieses programmatische Ziel mit den Strafdrohungen des AuslBG allein nicht erreicht werden kann, liegt auf der Hand. Parallelmaßnahmen im Steuer- und Sozialversicherungsbereich sind dabei ein wesentliches Mittel (aber nicht das einzige).
KIAB nimmt dabei eine wichtige Schlüsselposition ein. Die Organe ermitteln Sachverhalte, um diese als relevante Informationen den verschiedenen Bedarfs- und Entscheidungsträgern zu übermitteln. Dieser Prozess ist keine Einbahn, KIAB ist umgekehrt Anlaufstelle für Mitteilungen und Informationen einer Reihe von Organisationen. Für den Erfolg von KIAB ist folglich ausschlaggebend, inwieweit es den Teams gelingt, ein Netzwerk an Informationskanälen – teils auf formeller, institutionalisierter Basis, teils auch informell – aufzubauen und ständig zu betreiben. Manchmal ist es notwendig, potentiellen Quellen und Kooperatoren den Ablauf der Prozesse des Sozialbetrugs und dessen Unrechtsgehalt darzustellen – also auch Überzeugungsarbeit zu leisten. Hierbei hilft oft der Hinweis, dass wir aktiv die Fälle gewerblicher und organisierter Schwarzarbeit suchen und nicht den privaten Häuselbauer als Ziel unserer Recherchen haben.
Wohin fährt der Zug also? KIAB ist ein Musterfall der Verschränkung Zoll und Steuer auf strategischer und operativer Ebene, wie ich meine, ein sehr positiver. Das „A“ in KIAB hat mittlerweile seine Bedeutung von „Ausländer“ nach „Arbeitnehmer“ gewechselt. Mit der Novelle zum EStG (Einkommensteuergesetz) sind die KIAB-Organe auch für die inländischen Schwarzarbeiter und Übertreter der Gewerbeordnung zuständig. Dazu eine klare Aussage: In diesem Bereich wird die Politik noch einmal gefordert sein, bessere Grundlagen insbesonders die Befugnisse der Organe betreffend zu schaffen. Auch das AuslBG ist noch nicht reif für die Erweiterung der EU. Eine große Herausforderung ist weiters das Spannungsfeld zwischen der Liberalisierung der Gewerbeordnung einerseits und andererseits den Maßnahmen bei Feststellungen artfremder, unbefugter Ausübung erstens und der Abgrenzung zu unselbständiger Arbeit zweitens.
Dass der Aufgabenstellung als solche ein hoher Stellenwert beigemessen wird, erkennt man daran, dass nunmehr eine Aufstockung(!) mit Personal vorgesehen ist. Politisch klar geordnete Verhältnisse in den Kompetenzen sind ein weiterer Motor für die Organe, ihre für das Sozialsystem wichtige und herausfordernde Arbeit bestmöglich zu leisten.

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20.05.2012

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